Datenportabilität und Anbieterwechsel – EU Data Act
Regeln für Datenexport und Anbieterwechsel nach dem EU Data Act.
1. Umfang und Kontakt
Portabilität nach Verordnung (EU) 2023/2854; Antrag durch berechtigten Tenant-Administrator im Portal oder verifiziert an hello@noda.li.
2. Beginn
Wahl: anderer Anbieter, eigene On-Premises/ICT-Infrastruktur, Export ohne sofortigen Wechsel oder Beendigung und Löschung. Ankündigung höchstens zwei Monate, früherer Beginn möglich.
3. Übergang
Der Standardübergang dauert nach Ende der Ankündigungsfrist höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, nennt Nodali dem Kunden binnen 14 Arbeitstagen nach dem Antrag den konkreten Grund und schlägt einen Ersatzzeitraum von höchstens sieben Monaten vor. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal angemessen verlängern.
4. Exportdaten
Je Modul Eingaben, Aufträge, Sendungen, Carrier-/Betriebsdaten, Status/Verlauf, Routen, Depots, Standorte, Kapazitäten, Kosten/Abrechnung, Konfiguration, Import-/Connector-Mapping, portable Nutzer/Rollen/Rechte, Ergebnisse, Berichte, Metadaten und berechtigte Dateien. Technische Duplikate entfallen bei erhaltener relevanter Historie.
5. Ausschlüsse
Kein Quellcode, Binärdateien, VPS/Server/NAS, Infrastruktur, Passwörter, Produktionsdatenbank, vollständiges Schema, Algorithmen, Modelle, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, sicherheitskritische Logs, unberechtigte Dritt- oder fremde Betriebsdaten. Nur Strukturbeschreibung, kein Infrastrukturzugang.
6. Formate, Strukturen und technische Beschränkungen
Der Export erfolgt maschinenlesbar, insbesondere als CSV oder JSON, mit möglichem JSON-Manifest, Originaldateien und ggf. ZIP. Objektkategorien, Dateien, Hauptfelder, Beziehungen, Versionen, Standards und bekannte Grenzen stehen im laufend aktualisierten Datenexportregister. Ein Export-API gilt nur als vereinbart, wenn es dort oder individuell genannt ist.
7. Kontinuität und Sicherheit
Angemessener Betrieb, Sicherheit, Zugriffskontrolle, verschlüsselte Kommunikation und Hilfe.
8. Wirksame Beendigung und Datenverfügbarkeit
Beim Wechsel bleibt der Vertrag während Kündigungs- und Übergangszeit anwendbar. Die Beendigung tritt mit erfolgreichem Abschluss, Ablauf der vereinbarten Übergangszeit oder einem anderen vereinbarten Zeitpunkt ein. Bei bloßer Löschung gilt die bestätigte Anfrage.
Danach bleiben exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage in sicherem Exportmodus verfügbar; der übrige Vollzugriff kann deaktiviert werden.
9. Löschung
Nach der Verfügbarkeit werden aktive Kopien gelöscht, ausgenommen gesetzliche Aufbewahrung, Rechtsansprüche, Sicherheitsvorfälle und Pflichten aus der Auftragsverarbeitung. Backups werden im normalen Überschreibungszyklus gelöscht und nur für Wiederherstellung oder Rechtspflichten genutzt. Keine Löschung vor abgeschlossenem Wechsel und Fristende.
10. Wechselentgelte
Bis einschließlich 11. Januar 2027 darf nur ein vorher transparent mitgeteiltes ermäßigtes Entgelt berechnet werden, das die unmittelbar mit dem konkreten Wechsel verbundenen Kosten nicht übersteigt. Ab 12. Januar 2027 wird für den Wechsel kein Entgelt erhoben.
Separat bepreist werden dürfen nur freiwillig bestellte Leistungen, die nachweislich außerhalb des Wechselprozesses liegen und für die Pflichten nach dem Data Act nicht erforderlich sind. Die Bezeichnung als individuelle Transformation, Integration oder Implementierung macht einen Teil des Wechsels nicht kostenpflichtig.
11. Online-Register für Datenexport und Infrastruktur
Aktuelle Exportkategorien und -strukturen, Formate, Standards, bekannte technische Grenzen, ICT-Infrastrukturrecht und allgemeine Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrigen internationalen Zugriff stehen im Register für Datenexport und Infrastruktur. Es enthält keine IP-Adressen, Zugangsdaten, genauen physischen Adressen oder Netztopologie.
12. Drittstaatenzugriff
Bestätigtes Recht, Berechtigungen, Verschlüsselung und rechtliche Prüfung; keine freiwillige rechtswidrige Offenlegung, angemessene Schutzmaßnahmen.
13. Mitwirkung
Kunde bestimmt Ziel, Umfang, Kontakte, Formate und sichere Übergabe und sichert Rechte.
14. Andere Dokumente und verpflichtende Webverweise
Dieses Dokument ist Vertragsbestandteil und ergänzt Bedingungen, Zahlungsbedingungen sowie Reklamationen, Kündigung und Rückerstattungen. Wechselverfahren: https://noda.li/de/data-act/. Strukturen, Formate, Grenzen, Infrastrukturrecht und Maßnahmen nach Artikel 26/28: https://noda.li/de/data-export-register/. Zwingendes Recht und die tschechische Fassung gelten vorrangig.