Datenportabilität und Anbieterwechsel – EU Data Act
Regeln für Datenexport und Anbieterwechsel nach dem EU Data Act.
1. Umfang und Kontakt
Portabilität nach Verordnung (EU) 2023/2854; Antrag durch berechtigten Tenant-Administrator im Portal oder verifiziert an hello@noda.li.
2. Beginn
Wahl: anderer Anbieter, eigene On-Premises/ICT-Infrastruktur, Export ohne sofortigen Wechsel oder Beendigung und Löschung. Ankündigung höchstens zwei Monate, früherer Beginn möglich.
3. Übergang
Der Standardübergang dauert nach Ende der Ankündigungsfrist höchstens 30 Kalendertage. Ist dies technisch nicht möglich, nennt Nodali dem Kunden binnen 14 Arbeitstagen nach dem Antrag den konkreten Grund und schlägt einen Ersatzzeitraum von höchstens sieben Monaten vor. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal angemessen verlängern.
4. Exportdaten
Je Modul Eingaben, Aufträge, Sendungen, Carrier-/Betriebsdaten, Status/Verlauf, Routen, Depots, Standorte, Kapazitäten, Kosten/Abrechnung, Konfiguration, Import-/Connector-Mapping, portable Nutzer/Rollen/Rechte, Ergebnisse, Berichte, Metadaten und berechtigte Dateien. Technische Duplikate entfallen bei erhaltener relevanter Historie.
5. Ausschlüsse
Kein Quellcode, Binärdateien, VPS/Server/NAS, Infrastruktur, Passwörter, Produktionsdatenbank, vollständiges Schema, Algorithmen, Modelle, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, sicherheitskritische Logs, unberechtigte Dritt- oder fremde Betriebsdaten. Nur Strukturbeschreibung, kein Infrastrukturzugang.
6. Formate
Maschinenlesbar insbesondere CSV/JSON, JSON-Manifest, Originaldateien, ggf. ZIP; aktuelle Struktur im Portal/Register. Keine unbegründete Behinderung und keine Behauptung eines bestehenden Export-API.
7. Kontinuität und Sicherheit
Angemessener Betrieb, Sicherheit, Zugriffskontrolle, verschlüsselte Kommunikation und Hilfe.
8. Verfügbarkeit
Mindestens 30 Kalendertage nach Übergang zum Download.
9. Löschung
Danach aktive Kopien außer Rechtspflicht, Ansprüchen und Backups bis Überschreibung; nicht vor Abschluss.
10. Entgelte
Standardexport und gesetzliche Hilfe kostenlos; nur vorab genehmigte Extras wie Transformation, Exporter, Zielmapping, Integration, Beratung, Implementierung oder Zielimport kostenpflichtig.
11. Standort und Recht
TODO_INFRASTRUCTURE_JURISDICTION_REQUIRES_CONFIRMATION
12. Drittstaatenzugriff
Bestätigtes Recht, Berechtigungen, Verschlüsselung und rechtliche Prüfung; keine freiwillige rechtswidrige Offenlegung, angemessene Schutzmaßnahmen.
13. Mitwirkung
Kunde bestimmt Ziel, Umfang, Kontakte, Formate und sichere Übergabe und sichert Rechte.
14. Verhältnis
Ergänzt übrige Vertragsdokumente; keine Lizenz-, IP- oder Infrastrukturübertragung. Zwingendes Recht und tschechische Fassung gelten.